Die Europäische Kommision hatte im Juni 2018 eine unabhängige Expertengruppe eingesetzt, deren Aufgabe es war, Leitlinien für die Entwicklung von Anwendungen künstlicher Intelligenz zu erstellen. Diese Leitlinien wurden im April 2019 veröffentlicht und dienen auch als Grundlage der Digitalisierungsstrategie der Europäischen Kommision, die im Februar 2020 veröffentlicht wurde.
Diese Leitlinien sollen einen Rahmen definieren, dessen Einhaltung die Entwicklung von KI Systemen soweit begleiten soll, dass diese Systeme

  1. den anwendbaren Gesetzen und Bestimmungen folgen
  2. ethische Grundlagen und Werte einhalten
  3. vertrauenswürdig sein sollen – d.h. weder in funktioneller noch in sozialer Hinsicht Schaden anrichten können
  • KI Systeme sollen:
  • gerechte Gesellschaften unterstützen und keinesfalls menschliche Autonomie einschränkenausschließlich
  • mit Hilfe robuster Algorithmen betrieben werden
  • allen Bürgerinnen und Bürgern die Kontrolle über ihre Daten ermöglichen
  • die angewandten Algortihmen sollen transparent und nachvollziehbar sein
  • Barrierefreiheit bieten und Diskriminierung verhindern
  • Nachhaltigkeit und ökologisches Verhalten unterstützen
  • Rechenschaftspflicht gewährleisten

Weiters sollen KI Systeme als Werkzeuge im Dienst der Menschheit und des Allgemeinwohls stehen, ihre Vorteile maximiert und gleichzeitig Risiken minimiert oder gar ausgeschlossen werden. Es wird darauf ausdrücklich hingewiesen, dass KI Systeme ethischen Normen entsprechen müssen – allerdings wird auf konkrete ethische Normen kein Bezug genommen. Dies mag auch der Tatsache geschuldet sein, dass von den 52 in dieser Gruppe tätigen Experten ein großer Teil dem Bereich der – digitalen – Wirtschaft zuzuordnen ist und nur eine Mindertheit sich auch beruflich mit Ethik und ethischen Fragen auseinandersetzt. – siehe

https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/high-level-expert-group-artificial-intelligence