Nach bestem Wissen und Gewissen. Eine Redensart, die in der Bewältigung der Corona-Krise wieder zu einem “geflügelten Wort” wird. Fehlt nur noch, dass “so wahr mir Gott helfe” angehängt wird. Unbestritten, es ist in der aktuellen Krise wirklich schwer Entscheidungen zu treffen – und der historische Blick zurück, lässt manche Maßnahme als falsch oder überzogen dastehen. Schließlich geht es in so einer Situation immer darum, abzuwägen welcher Schritt wohl der angestrebten Sache in der Zukunft am ehesten dienen wird. Also liegt es meist auch daran, was als wichtigstes Ziel einer Handlung – oder einer Entscheidung nicht zu handeln – angesehen wird.

In der Nachbetrachtung stellen sich Informationen vielleicht anders dar – es ist also darauf zu achten, welche Informationen zum Zeitpunkt der Entscheidung bekannt waren. Auf Grundlage dieser Entscheidungen sollte in jeder Hinsicht umsichtig und gerecht – und damit richtig – gehandelt werden. Dieses “Richtig” orientiert sich an dem offensichtlich intendierten Ziel. Stellt man solche Handlungen und Entscheidungen nach einiger Zeit in Frage, so ist es ziemlich wahrscheinlich, dass das angestrebte Ziel nicht als das gerechte Ziel erkannt wird. Eine Frage der Ethik.

Eine Angabe “nach bestem Wissen und Gewissen” ist der Hinweis darauf, dass für die angesprochene Handlung oder Aussage keine, wie immer geartete Gewähr und damit keinerlei Verantwortung für die Korrektheit der Ausführungen der handelnden oder sprechenden Personen verbunden ist – die kann in unzähligen Gerichtsentscheiden und Rechtstexten nachgelesen werden. So sind mit dem heutigen Tag in der Datenbank des Rechtsinformationssystems des Bundes RIS.bka.gv.at insgesamt 23.261 Dokumente mit dieser Formulierung zu finden.

Sollte jemand in einer ähnlichen Situation nicht diese Formel “nach bestem Wissen und Gewissen” verwenden, sondern nur bekunden, sein “Bestes gegeben” zu haben, so kann dies durchaus als Eingeständnis betrachtet werden, der Situation nicht wirklich gewachsen gewesen zu sein – und damit eben nicht die richtige Person für die korrekte Erledigung der jeweilgen Angelegenheit. Es soll auch schon vorgekommen sein, dass von dritter Seite einem Entscheidungsträger zugestanden wurde, dass dieser sich redlich um die Sache “bemühe“. Das ist wohl die schlimmste Art, jemandem zu bescheinigen, dass – in diesem speziellen Fall – er ungeeignet sei, die ihm übertragenen Aufgaben entsprechend der nötigen Anforderung zu erledigen.

Diese Redewendungen und Begriffe vernimmt man derzeit auch in Diskussionen mit der Regierung bezüglich Umgang mit der Corona-Krise. Ob man dies als Eingeständnis, keine Verantwortung übernehmen zu wollen, bewerten soll, bleibt jedem selbst überlassen ;-).